Generelle Hinweise für die Teilnahme des ÖKF Bukarest an Projekten

1. Projektanträge für das #newTogether Projekt sind nur im Rahmen bestimmter öffentlich ausgeschriebener Open-Calls an die ÖKF Bukarest zu senden.

2. Sämtliche Zahlungen können erst nach den jeweils durchgeführten und abgerechneten Projekten geleistet werden.
Ausnahme: Durch das Kulturforum organisierte Flugtickets

Refundierungen erfolgen in der jeweiligen Landeswährung: Projektkosten in der Republik Rumänien werden in RON refundiert.

3. Jegliche Ankündigungs- und Bewerbungsmaterialien (Poster, Broschüren Einladungen, etc.) haben die Unterstützung des ÖKF Bukarest durch die Anbringung des Logos und durch die Erwähnung des Satzes „Unterstützt durch das Österreichische Kulturforum Bukarest“ zu dokumentieren.

4. Der Projektnehmer verpflichtet sich, die elektronischen Versionen sämtlicher Ankündigungs- und Bewerbungsmaterialien spätestens 3 Wochen vor der Veranstaltung dem ÖKF Bukarest  zur Freigabe vor dem Druck und der Verteilung zu übermitteln. Dem ÖKF Bukarest ist jeweils ein gedrucktes Exemplar der gedruckten Materialen zu übermitteln. Das ÖKF Bukarest hat als Ziel nicht nur den Auftritt von Künstlerinnen und Künstler aus Österreich in Rumänien zu unterstützen, sondern diese auch über all seine Medienkanäle zu bewerben. Im Fall der Nichterfüllung dieser Vereinbarung behält sich das ÖKF das Recht vor, die genehmigte Unterstützung nicht im vollen Umfang zu leisten.

5. Der Projektnehmer  sendet innerhalb von14 Tagen nach Abschluss des Projekts (für Projekte, die im Dezember stattfinden, unmittelbar nach der letzten Veranstaltung) einen Bericht auf Englisch oder Deutsch, der folgende Punkte zu beinhalten hat:

  • Titel/Programm/Thema der Veranstaltung
  • Österreichische bzw. in Österreich lebende Teilnehmer
  • Ort, Zeit
  • Besucherzahl: (Zahl der Besucher: Bei Ausstellung ist die Anzahl der gesamten Besucher anzugeben, die Besucheranzahl bei der Vernissage ist getrennt hervorzuheben); Teilnahme von Personen des öffentlichen Lebens (Kultur, Politik, etc.), wenn zutreffend!
  • Andere Projektpartner 
  • Kostenanteil der anderen Veranstaltungspartner (Zahlenangaben und Art der Kosten, z.B. Transport, Unterkunft, Logistik)
  • Beurteilung/ Anmerkungen / Kommentare (narrativer Teil; z.B. Publikumsreaktionen)
  • Medienbericht – Artikel/Interviews/Erwähnungen in der Presse (Printmedien und Online-Presse, TV, Radio). Bitte den Namen des Mediums, das Datum des Artikels erwähnen und einen Link zum Artikel oder einen  Scan übermitteln!

6. Für nicht im geplanten Umfang realisierte Projekte erfolgen die Zahlungen nur anteilig.

7. Unwahre oder unvollständige Angaben zu den obigen Punkten machen vom ÖKF gegebene Zusagen ungültig.

8. Die Abrechnung des Projekts hat bis spätestens 30 Tage nach dem Ende zu erfolgen. Das ÖKF Bukarest behält sich das Recht vor, die genehmigte Unterstützung einzubehalten, wenn die Projektabrechnung nicht fristgerecht übermittelt wird.

9. Die Nichteinhaltung der oben angeführten Bedingungen macht jegliche Vereinbarung mit dem ÖKF Bukarest ungültig!

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